Gefahrenmeldeanlagen melden alle Gefahren, die auftreten können. Ist die Gefahr erkannt, so ist die Gefahr auch schnell gebannt und wird nicht zum Unglück.

Feuer

Rauchmelder sind in Rheinland-Pfalz in jedem Neubau Pflicht (Landesbauordnung §44, Absatz 8). Normalerweise werden hier batteriebetriebene Rauchmelder eingesetzt, welche bei Rauchentstehung einen sehr lauten, akustischen Warnton aussenden. Bei Anschluss von Rauchmeldern an eine Gefahrenmeldeanlage kann gleichzeitig ein Telefonwählgerät die Meldung „Es brennt“ an den Hausbesitzer oder Bekannte weitergeben. Somit ist für eine schnelle Hilfeleistung gesorgt.

Einbruch

Einbruchmeldeanlagen bieten zweierlei Schutz:
Zum einen schrecken Sie Einbrecher ab, zum anderen melden Sie bei erfolgtem Einbruch sofort über Sirenen, Blinklichter und Telefonwählgeräte den Einbruch. Eine sofortige Reaktion auf das Ereignis ist somit möglich und der entstandene Schaden wird begrenzt. 

Wasser

Auslaufendes Wasser kann vorhandene Möbel sowie Bausubstanz zerstören. Die Folge kann Schimmelbildung sein. An besonders gefährdeten Stellen können Wasserfühler ein solches Schadensereignis erfassen und akustisch oder telefonisch dem Hausbesitzer melden. Dieser kann sofort reagieren und den entstandenen Schaden begrenzen.